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Pharmazeutische Dienstleistungen

Im Überblick

Polymedikation

Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation

Die korrekte Einnahme Ihrer Medikamente ist entscheidend für Ihre Gesundheit. Unsere erweiterte Medikationsberatung hilft, Risiken zu minimieren und Ihre Therapie zu optimieren. 

Wer kann teilnehmen?

Alle Personen, die mindestens 5 ärztlich verordnete Dauermedikamente einnehmen 

Wie oft kann man teilnehmen?

Grundsätzlich einmal jährlich oder bei Medikationsänderungen, die mindestens 3 Medikamente betreffen (Austausch oder Neuverordnung)

So einfach geht's:

Kommen Sie mit Ihrer Gesundheitskarte, Ihrem Medikationsplan und all Ihren Medikamenten zu uns (dazu zählen auch selbst gekaufte Medikamente, pflanzliche Präparate und Nahrungsergänzungsmittel). Wir lesen Ihre eGK ein, erfassen Ihre Medikamente und ergänzen über einen Fragebogen ggf. weitere Angaben. Für diesen Prozess benötigen wir in der Regel etwa 30 Minuten, je nach Arbeitsaufkommen kann es auch länger dauern.

Nachdem wir Ihre Medikation überprüft haben, senden wir Ihnen einen Ergebnisbericht sowie Ihren aktuellen Medikationsplan als bundeseinheitlichen Medikationsplan zu. Außerdem bieten wir Ihnen einen abschließenden Beratungstermin an, in dem wir das Ergebnis noch einmal persönlich mit Ihnen besprechen.

Langfassung der Dienstleistungsvereinbarung gem. § 129 Abs. 2 SGB V (PDF)

Blutdruck

Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck

Eine frühzeitige Erkennung und Anpassung der Therapie ist wichtig zur Vermeidung von Langzeitschäden wie z.B. Herzinfarkt oder Schlaganfall. 

Wer kann teilnehmen?

Alle Personen, die mindestens ein ärztlich verordnetes Medikament gegen zu hohen Blutdruck einnehmen.

Wie oft kann man teilnehmen?

Grundsätzlich einmal jährlich oder bei Wechsel der Bluthochdruckmedikation.

So einfach geht's:

Kommen Sie einfach mit Ihrer Gesundheitskarte zu uns in die Apotheke. Wir führen mit Ihnen eine Blutdruckmessung durch, dokumentieren und besprechen anschließend das Ergebnis mit Ihnen.

Langfassung der Dienstleistungsvereinbarung gem. §129 Abs. 2 SGB V (PDF)

 

Inhalativa

Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik

Unser Ziel ist es, die Qualität der Anwendung Ihrer Inhalativa zu verbessern, damit Ihre Therapie noch effektiver wird. Durch eine optimierte Inhalationstechnik kommt das Medikament am Wirkort an – Sie bekommen besser Luft!

Wer kann teilnehmen?

  • Alle Personen ab 6 Jahren mit einem neuem inhalativen Medikament
  • Alle Personen ab 6 Jahren, die das Inhalationsystem wechseln müssen

Wie oft kann man teilnehmen?

Teilnahme ist einmal pro Jahr möglich.

So einfach geht's:

Kommen Sie mit Ihrem Inhalationsgerät und Ihrer Gesundheitskarte zu uns in die Apotheke. Wir erklären Ihnen die genaue Anwendung und besprechen gemeinsam mögliche Fehlerquellen. Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit, die korrekte Anwendung noch einmal zu üben.

Kommen Sie vorbei und lassen Sie sich umfassend beraten!

Langfassung der Dienstleistungsvereinbarung gem. § 129 Abs. 2 SGB V (PDF)